Verein Schmöckwitzer Wassersportler e.V.

Neues vom Umweltobmann

Beschlossene Sache in der Uferkonzeption
Zum Absegeln 2018 gab es bei uns im VSW eine Fragestunde zum Uferkonzept der BVV Köpenick. Fraktionsvorsitzende der Grünen stellten sich der Herausforderung. Nun hat unser Vizevorsitzender, Ulf, weitere Details online recherchiert. Unter Uferkonzept_BVV_Koepenick kannst Du weitere Einzelheiten zur Meinungsbildung heranziehen.

10 goldene Regeln für das Verhalten von Wassersportlern in der Natur
Die auf diesen Seiten zusammengestellten Informationen sollen helfen den Segelsport in unserem Revier im Einklang mit unserer Natur auszuüben. Der Deutsche Segler Verband hat 1980 gemeinsam mit Wassersportverbänden und dem Deutschen Naturschutzring die 10 goldenen Regeln für das Verhalten von Wassersportlern in der Natur erarbeitet.

Das Berliner Röhrichtschutzprogramm
In den 1960-er Jahren wurde der Rückgang der Röhrichte erkannt. Im Jahr 1986 wurde vom Berliner Abgeordnetenhaus ein Röhrichtschutzprogramm beschlossen. In diesem wurden Sofortmaßnahmen zum Schutz und Erhalt der Röhrichte festgelegt. Zum Schutz dieser Uferzonen kann jeder Wassersportler durch sein Verhalten aktiven Beitrag leisten. Informationen zum Berliner Röhrichtschutzprogramm

Antifouling – EU-weite Neuregelungen
Nach Inkrafttreten der EU- Biozidrichtlinie im Mai 2014 dürfen in Zukunft nur noch Antifoulinganstriche verwendet werden, deren Wirkstoffe registriert und in den Annex 1 (Positivliste) aufgenommen wurden. Durch erhebliche Verzögerungen in der Bewertung biozider Wirkstoffe innerhalb der EU wurde das Programm allerdings bis 2024 verlängert. Dadurch kommt es zu Verzögerungen in den Zulassungen, wodurch auch das Verbot gefährlicher Stoffe verzögert wird. Der Deutsche Segler Verband bietet auf seinen Seiten detaillierte Informationen zum Thema Unterwasseranstriche / Fouling / Antifouling Zum Einsatz von biozidfreien Antifoulings gibt es weiterführende Informationen in der Datenbank des Bewuchs-Atlas-Projekt.

Schmutz- und Abwassertanks
Aufgrund der Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland gilt für Neuboote seit 2002 eine Ausrüstpflicht mit Abwassersammeltanks. Für Gebrauchtboote besteht seit 2005 eine Nachrüstpflicht. Auf Binnengewässern ist die Schmutzwassereinleitung demnach grundsätzlich verboten. Abwasser und Fäkalien sind in einem Schmutzwassertank bzw. Fäkalientank zu sammeln. Sie dürfen nur im Hafen über eine spezielle Fäkalienabsauganlage entsorgt werden. Solche Anlagen sind in der Ostsee an der deutschen Küste in jedem Hafen und den meisten Marinas zu finden. Aktuelle, weiterführende Informationen zur Abwasserentsorgung stellt der Deutsche Segler-Verband zur Verfügung. Im Revier-Almanach des Wirtschaftsverband Wassersport e.V. sind neben spannenden Ausflugszielen auch die Abwasser- Bilgenwasser- und Fäkalientank- Entsorgungsstellen verzeichnet.

Hochsee Im internationalen Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL) wird in Anlage IV die Einleitung von Schiffsabwasser geregelt. Demnach ist die Einleitung von Schiffsabwasser grundsätzlich verboten. Ausnahmen gelten, wenn das Schiff über eine eigene Kläranlage verfügt, oder bei einem Mindestabstand von 12 Seemeilen zur nächstgelegenen Küste. Abwasser und Fäkalien müssen in einem Schmutzwassertank bzw. Fäkalientank gesammelt und dürfen erst auf Hoher See entsorgt werden. (Stand 2008) Zunehmend werden Meere unter Naturschutz gestellt und die Einleitung von Schmutzwasser grundsätzlich verboten:

Betanken von Außenbordmotoren
Beim Betanken von Booten sollten einige Hinweise beachtet werden. Es sollten unbedingt geeignete Trichter oder Kanister mit Einfüllstutzen verwendet werden. Während des Tankens ist auf Wellenschlag zu achten. Es sollten handliche, kleine Kanister benutzt werden. Lappen zum Auffangen von verschüttetem Treibstoff bereithalten und um die Verbindung zwischen Kanister und Tülle wickeln. Die maximal zulässige Füllhöhe des Tanks beachten.

Regelmäßige Wartung der Maschinenanlage schützt vor Kontamination
Defekte an Motoren treten im Normalbetrieb meist nicht plötzlich auf, sondern kündigen sich oft durch kleinere Unzulänglichkeiten an. Dazu gehören z.B. feuchte Dichtungen, aufquellende oder versprödende Schläuche, ausbleibendes oder überhitztes Kühlwasser und Veränderungen der Färbung der Abgaswolke. Bei einer regelmäßigen Überprüfung der Maschinenanlage können solche kleineren Schäden erkannt werden und – gleich repariert, größere Havarien vermieden werden. Als regelmäßig ist im Idealfall „vor jeder Fahrt“, mindestens aber monatlich zu empfehlen. Für größere Reparaturen wird empfohlen den Außenborder vom Boot abzunehmen und auf einem geeigneten Motorenständer an Land zu reparieren.

Der VSW im Trinkwasserschutzgebiet
Unser Verein befindet sich im Einzugsgebiet der Berliner Trinkwasserversorgung Das Gelände ist in das Trinkwasserschutzgebiet der Klasse IIIA eingeteilt. Weiterführende Informationen zum Trinkwasserschutz stellt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Umwelt auf Ihren Seiten zur Verfügung.

Fäkalienentsorgung
Auf die Benutzung von Chemietoiletten ist unter ökologischen Gesichtspunkten nach Möglichkeit zu verzichten. Ist das nicht möglich sollten für das Befüllen von Chemietoiletten möglichst nur Chemikalienzusätze zu verwenden, welche mit dem Blauen Engel gekennzeichnet sind.

Entsorgung von verölten Lappen
Ölgetränkte Lappen (Motoren- oder Holzöl) neigen zur Selbstentzündung. Daher sollten diese in geschlossenen Metallbehältern separat von anderen Abfällen gelagert werden. ACHTUNG! Es besteht akute Brandgefahr durch Selbstentzündung.

Waldbrandgefahr
Während der Waldbrandsaison von März bis Oktober stellt der DWD täglich aktualisierte Waldbrandgefahrenprognosen in Form des Waldbrandgefahrenindex.

In Deutschlands Wäldern ist das Rauchen für den Waldbesucher zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober generell verboten. Die Wälder in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen sind durch Waldbrände besonders gefährdet. Daher darf der Glimmstängel dort per Gesetz das ganze Jahr über nicht angezündet werden.

Zigarettenstummel
Zigaretten sind nicht nur eine tödliche Gefahr für Kleinkinder. Durch den Regen werden aus Zigarettenstummeln Nikotin, Dioxin, Formaldehyd und Cadmium ausgewaschen und gelangen in das Grundwasser. Eine einzige Kippe kann etwa 40 bis 60 Liter Grundwasser verunreinigen. Werden Zigarettenstummel in Toiletten entsorgt, können die toxischen Stoffe nicht von den Wasserwerken herausgefiltert werden. In Form von Klärschlamm gelangten sie zunächst auf die Felder, um von dort in den Lebensmittelkreislauf des Menschen zurückzukehren. Aschenbecher sollten demzufolge regengeschützt aufgestellt und regelmäßig entleert werden. Wer unbedingt auf dem Boot rauchen möchte, für den empfiehlt sich die Benutzung von Taschenaschbechern.

Arbeiten am Schiff - Hinweise zur Entsorgung von Farbresten
Bei der Überarbeitung von Booten sollten einige Schutzmaßnahmen beachtet werden. Sowohl die Umwelt, als auch der Bootsnachbar werden es Dir danken. Für den Anschliff von bestehenden Antifouling- Schichten wird empfohlen diese im Nassschliff durchzuführen. Dadurch wird der Schleifstaub schon bei der Entstehung gebunden und das Einatmen vermindert. Es sollte unbedingt mit persönlicher Schutzausrüstung gearbeitet werden. (Staubmaske, Brille, geeignete Handschuhe) außerdem sollten geeignete Unterlagen benutzt werden um Boden-Verschmutzungen zu vermeiden. Schleifstaub ist aufzufangen. Die Benutzung von geeigneten Absaugungen wird empfohlen. Farbreste, Schleifstäube und Schleifscheiben können bei den bekannten Schadstoffsammelstellen in Berlin entsorgt werden. Die Entsorgung von Schad- und Reststoffen geschieht in unserem Verein nach dem Verursacherprinzip. Gebinde mit Restinhalten sollten möglichst sortenrein belassen werden. Die Entsorgung bei den Sammelstellen in haushaltsüblichen Mengen ist im allgemeinen kostenfrei. Eine Vermischung verschiedenartiger Reststoffe führt bei der Entsorgung zu erhöhtem Aufwand, da evtl. Analysen der Reststoffe nötig werden. Das kann zu hohen Entsorgungskosten führen. Außerdem kann es bei der Vermischung unterschiedlicher Substanzen zu unbeabsichtigten chemischen Reaktionen kommen, bei denen evtl. toxische oder explosive Substanzen entstehen.

Bootshallen auskehren
Regelmäßig zum Auf- und Abslippen der Boote wird die Gelegenheit genutzt und die Bootshallen entrümpelt und ausgekehrt. Dabei wird oft jede Menge Staub aufgewirbelt, so dass die fleißigen Helfer in Nebelschwaden verschwinden. Der Einsatz von Kehrspänen schafft hier Verbesserung. Es werden drei unterschiedliche Sorten Kehrspäne angeboten, die auf unterschiedlichen Böden zum Einsatz kommen. Neutralkehrspäne sind mit Wasser und Seifenlauge versetzt und Binden den Staub auf Betonfußböden. Der Hallenstaub ist, gerade nach der Wintersaison, oftmals mit Lack- und Antifouling- Resten kontaminiert. Daher empfiehlt sich zum Fegen zusätzlich eine Atemschutzmaske zu tragen. Benutzte Kehrmittel sollten getrennt gesammelt und zur Abfallentsorgung gegeben werden.

Berliner Waldzeitung
Seit 1998 gibt es das Projekt der Berliner Waldzeitung. Seit 2014 erscheint diese regelmäßig und informiert über Aktuelles, Überraschendes, Interessantes, Spannendes oder Alarmierendes aus den Berliner Wäldern.

Umweltkalender Berlin
Das Internetportal Umweltkalender-Berlin wird herausgegeben von der Stiftung Naturschutz Berlin. Das Portal bietet tagesaktuelle Erlebnis-, Informations- und Lernangebote zu Natur- und Umweltthemen in Berlin. Angeboten werden unter anderem: Führungen, Thementage, Fortbildungen, Ausstellungen und einiges mehr.

Umwelt-Förderprogramme
Durch Umwelt-Förderprogramme werden gezielt Umwelt- und Naturschutzprojekte initiiert und gefördert. Mit dem Umweltentlastungsprogramm II wird die erfolgreiche Umweltförderung aus Mitteln des EFRE und des Landes Berlin fortgesetzt. Schwerpunkte bilden Projekte aus den Bereichen Gewässer-, Klima- und Naturschutz. Hier findet man auch Hintergrundinformationen zu der ein oder anderen Baustelle über die man in unserer Stadt stolpert.